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   VGH Bayern, 11.06.2014 - 1 ZB 11.2826   

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https://dejure.org/2014,14691
VGH Bayern, 11.06.2014 - 1 ZB 11.2826 (https://dejure.org/2014,14691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 ZB 11.2826 (https://dejure.org/2014,14691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 ZB 11.2826 (https://dejure.org/2014,14691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung, einen Bauantrag zu stellen, genehmigungspflichtiges Vorhaben, Aufklärungspflicht der Bauaufsichtsbehörde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2014 - 1 ZB 11.2826
    Da der Senat die Beteiligten darauf hingewiesen hat, dass nicht feststeht, ob die Klägerin das Wohnhaus in ein Wohnheim umgewandelt hat, und die Beteiligten zu diesem Gesichtspunkt Stellung nehmen konnten, kommt in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 1 ZB 14.1286

    Feststellungsklage betreffend Genehmigungspflicht der Umnutzung eines Kur- und

    Die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 11. Juni 2014 (1 ZB 11.2826), die Baugenehmigungsbehörde könne nicht vor Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts dem Eigentümer aufgeben, einen Bauantrag für ein Vorhaben zu stellen, das dieser weder durchgeführt hat noch durchzuführen beabsichtigt, stehen dem ersichtlich nicht entgegen.
  • VG Ansbach, 13.07.2016 - AN 3 K 15.02555

    Verpflichtung zur Stellung eines Bauantrages

    Die Stellung eines Bauantrages darf auch verlangt werden, wenn erst mit seiner Hilfe geklärt werden kann, ob das Vorhaben der Baugenehmigungspflicht unterliegt oder nicht (vgl. z. B. BayVGH vom 26.3.2012, 9 ZB 09.942; vom 11.6.2014, 1 ZB 11.2826).
  • VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 20.02700

    Anforderung eines Bauantrags für einen überdachten Fahrradunterstellplatz

    Aber auch zur Abklärung der Genehmigungspflicht als solcher ist - zumindest in streitigen Fällen - die Anforderung eines Bauantrags grundsätzlich möglich (BayVGH, B.v. 11.6.2014 - 1 ZB 11.2826 - juris Rn. 3; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 09.942 - juris Rn. 8).
  • VG München, 27.04.2023 - M 8 K 21.6146

    Aufforderung, einen Bauantrag zu stellen, Funktionale Nutzungseinheit,

    Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde zur Klärung, ob ein genehmigungspflichtiges Vorhaben vorliegt, grundsätzlich nach Art. 76 Satz 3 BayBO befugt, die erforderlichen Informationen zu verlangen (BayVGH, B.v. 11.6.2014 - 1 ZB 11.2826 - juris Rn. 3 m.w.N.), d.h. die Stellung eines Bauantrags darf auch verlangt werden, wenn erst mit seiner Hilfe geklärt werden kann, ob die Anlage der Baugenehmigungspflicht unterliegt oder verfahrensfrei ist (BayVGH, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 09.942 - juris Rn. 8).
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